Sachverstand für Stadt und Land

 

Kompetenz und Kooperation

Seit über 3.000 Jahren lässt sich mit Hilfe des Geldes fast alles tauschen, bewerten und miteinander vergleichen.

Wir sind zwei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die in sich immer wieder berührenden und überschneidenden Fachgebieten der Immobilienbewertung, der Bewertung im ländlichen Raum und der Gehölzbewertung tätig sind. Seit Januar 2021 arbeiten wir als selbständig tätige Sachverständige in Form einer freien Kooperation zusammen. Dies ermöglicht uns, das Fachwissen aus allen Bereichen zu bündeln, größere Projekte und komplexe Aufträge sicher und kompetent zu bearbeiten und stets das Vier-Augen-Prinzip bei der Gutachtenerstellung einzuhalten. Dabei arbeitet jeder von uns entsprechend der jeweiligen Sachverständigen-Verordnung grundsätzlich unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich. Die Zusammenarbeit wird für jedes Projekt bzw. Gutachten gesondert geregelt.

Mit der geprüften Sachkunde der öffentlichen Bestellung ermitteln wir seit vielen Jahren die Geldwerte von Grundstücken, Gehölzen, Gebäuden in Stadt und Land bis hin zu ganzen Betrieben in der Landwirtschaft. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Ermittlung sachgerechter Entschädigungen für Inanspruchnahmen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eingriffen in Landwirtschaftsbetriebe.

 

Team

  Henriette Kluge

  Dr. Jörg Spinda

 

Referenzen


Seit 1992 erstellten Dr. Jörg Spinda und seit 2003 Henriette Kluge (im Rahmen von Dr. U. Wrankmore & Kollegen GbR bis Dezember 2020) mehr als 880 Gutachten für verschiedenste Auftraggeber.

Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung, Ämter für Ländliche Entwicklung, Straßenbauämter, Autobahnamt, Ämter für Hochwasserschutz

Wertermittlungen u. a.

  • zur Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
  • des Entschädigungswertes eines Trockenwerkes für Futtermittel als Basis eines angemessenen Angebotes
  • des Verkehrswertes von Grund und Boden / Wertminderungen durch Teilflächenentzug beim Bau öffentlicher Straßen und Wege (An- und Durchschneidungen, Umwege, Nutzungseinschränkungen) – nach Enteignungsrecht und in der Unternehmensflurbereinigung
  • von Pachtaufhebungsentschädigungen und des Erwerbsverlustes im Zusammenhang mit dem Bau von Straßen und Wegen – nach Enteignungsrecht und in der Unternehmensflurbereinigung
  • der Verkehrswerte von Grund und Boden und der Bodenwerte nach SachenRBerG (u.a. als Abfindungswerte nach § 64 LwAnpG)
  • der Restnutzungsdauer von Gebäuden im Sinne des SachenRBerG
  • des Entschädigungswertes einer Beregnungsanlage in der Unternehmensflurbereinigung
  • des Verkehrswertes von Gehölzen / Gehölzgruppen im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung
  • der Entschädigung für Obstbäume bei Teilflächenentzug

Wertermittlungen u. a.

  • des Verkehrswertes des Grund und Bodens eines Campingplatzes, von begünstigtem Agrarland für Zwecke des Autobahnbaus, für Bauerwartungs- und Rohbauland
  • des Verkehrswertes von Grundstücken über bergfreien Bodenschätzen in den Neuen Bundesländern im Rahmen der Grundabtretung

Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte

Wertermittlungen u. a.

  • des Verkehrswertes von unbebauten und bebauten Grundstücken – für Vermögensauseinandersetzungen und für Zwangsversteigerungen
  • des Verkehrswertes von Landwirtschaftsbetrieben / des Ertragswertes nach § 2049 BGB für Landgüter
  • des Unternehmenswertes („wahrer“ Wert) von LPG–Rechtsnachfolgern
  • von Schadensersatzansprüchen aus unberechtigter Nutzung von Grundstücken
  • der Entschädigung für Obstbäume
  • zum Subventionsschaden in einem Landwirtschaftsbetrieb

Wertermittlungen u. a.

  • zur Entschädigung für Leitungsdienstbarkeiten und Maststandorte, Verkehrswert von baureifem Land für Leitungsdienstbarkeiten
  • zur Entschädigung für Ertragsausfälle und Bewirtschaftungserschwernisse beim Leitungsbau
  • zur Entschädigung für Entzug von Obst- und Baumschulgehölzen
  • zur Ermittlung der Gehölzwerte von Parkanlagen
  • zu Verkehrswerten von bebauten Gewerbe- und Industriegrundstücken

Wertermittlung u. a.

  • zum Verkehrswert von Gebäuden und Grundstücken (landwirtschaftliche Betriebsstätten, Gewerbeobjekte, Wohnhäuser, Hotel)
  • zum Zeitwert Mietereinbauten u. ä.
  • zur DM-Eröffnungsbilanz (Gebäudewerte, Bodenwerte)
  • zum Unternehmenswert („wahrer Wert“) einschließlich Ermittlung abfindungsrelevantes Eigenkapital und zum Verkehrswert der Betriebe
  • zu Flur- und Aufwuchsschäden
  • zu Maschinen
  • zu Meliorationsanlagen nach Meliorationsanlagengesetz

Wertermittlungen u. a.

  • von Werten nach dem SachenRBerG (Bodenwert, Funktionsfläche usw.) im notariellen Vermittlungsverfahren bzw. in freiwilligen Verfahren zur Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums
  • des Verkehrswertes von Grundstücken / landwirtschaftlichen Betrieben für vorgerichtliche Erb- und Eheauseinandersetzungen

Wertermittlungen u. a.

  • von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) zum Zwecke des Verkaufes und für außergerichtliche Erbauseinandersetzungen
  • zum Nachweis des (geringeren) Gemeinen Wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken im Rahmen steuerlicher Vorgänge (z.B. Schenkungs- und Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer)

Beratungen u.a.

  • zu vorläufigen / überschlägigen Verkehrswerten und Kaufpreisen insbesondere landwirtschaftlicher Grundstücke ohne Gutachten oder mit nicht gerichtsverwertbarem Kurzgutachten.

Wertermittlungen u. a.

  • des Verkehrswertes von Grund und Boden u. a. baureifer gewerblicher und Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Ackerflächen (mit Schwermetallbelastung) usw., u. a. für Projekte der Deutschen Einheit in Halle, Leipzig und Gotha, für Deichbaumaßnahmen und von Rekultivierungsflächen (Bergbaufolgelandschaften), Acker- und Forstflächen nach Rekultivierung, Wasser- und Uferflächen
  • zum Pachtwert eines Gutes (Boden- und Gebäudewerte, Ertragswerte)
  • zur Restnutzungsdauer einer Obst- u. Hopfenanlage nach dem Anpflanzungseigentumsgesetz
  • zu den Substanzwerten öffentlicher, bebauter Grundstücke als Basis des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz der Gemeinden
  • 1996:
    Wertermittlungen im Zusammenhang mit Flächenentzügen durch Autobahnbau und ICE-Strecke aus der Sicht landwirtschaftlicher Betriebe der Region Halle-Merseburg. Vortrag anlässlich der Tagung des Sachverständigen Ausschusses des Verbandes der Landwirtschaftskammern in Halle/S.
  • 1996 bis 1999:
    Wertermittlungen im Rahmen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG). Fortbildung der sächsischen Notare in Dresden und Vorträge beim HLBS-Landesverband Sachsen/Thüringen in Meerane
    Veröffentlichung zusammen mit Dr. U. Wrankmore dazu in den Briefen zum Agrarrecht (Teile I bis III in den Heften 3 bis 5 / 1998).
  • 2000 bis 2008:
    Wertermittlungen im Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnPG) bei Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums
    Fünf Vorträge zur Weiterbildung von Behördenmitarbeitern des Freistaates Sachsen in Reinhardtsgrimma und Dresden
  • 2005 bis 2008:
    Vorträge zur Fortbildung von Sachverständigen und Behördenmitarbeitern in Bernburg und Kamenz sowie Veröffentlichungen zusammen mit Dr Uherek und Dr. Karg zu den Auswirkungen der GAP-Reform auf die Wertermittlung in Entschädigungsfragen zum Erwerbsverlust beim Landentzug für öffentliche Zwecke dazu in den Briefen zum Agrarrecht (NL-BzAR 4/2005 und 5/2008)
  • 2006 bis 2007:
    Zwei Vorträge zur Entschädigungsermittlung bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Neuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Weiterbildung von Behördenmitarbeitern des Freistaates Sachsen in Reinhardtsgrimma
  • 2012 / 2017:
    Mitautor beim HLBS-Leitfaden „Existenzgefährdung in der Landwirtschaft“. Herausgegeben vom HLBS e. V., Ausgabe 2012, verfasst von einer Arbeitsgruppe zusammen mit Dr. K. Gütter, Prof. Dr. A. Mährlein und H. Thummert und Vortrag zur Fachfortbildung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt für Behördenmitarbeiter in Bernburg
  • 2013:
    Berücksichtigung von Schutz- und Gestaltungsgrün bei der Verkehrswertermittlung von Wohnimmobilien im ländlichen Raum. Vortrag zur Sachverständigen- und Beraterfachtagung in Göttingen
  • 2014 und 2015:
    Wertermittlungen der Entschädigung des Bewirtschafters bei Schlagdurch- und Anschneidungen, auch im Flurbereinigungsverfahren. U. a. Vortrag zur Fachfortbildung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt für Behördenmitarbeiter in Magdeburg
  • 2015 bis 2021:
    Sachgerechte Entschädigungsermittlung nach der LandR 78 und LandR 19, u. a. Vorträge in Goslar (Agrarrechtsseminar), Bernburg (Fortbildung landwirtschaftliche Sachverständige) und Braunschweig (zusammen mit Dr. Dittrich); Veröffentlichung gemeinsam mit Dr. Dittrich zur sachgerechten Anwendung der neuen Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR 19), Teile I bis IV (Zeitschrift AgrB Agrarbetrieb, Hefte 5 und 6 2020 und Hefte 1 und 2 2021); Mitautor (zusammen mit Dr. Dittrich und J. Birnstengel) "Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR 19) Würdigung aus sachverständiger Sicht", HLBS-Verlag, 1. Auflage 2021
  • 2019:
    Mitautor des Fachbuches „Bewertung im ländlichen Raum mit zahlreichen praktischen Bewertungsbeispielen“, herausgegeben von FISCHER / BIEDERBECK im HLBS-Verlag und bei REGUVIS (Bundesanzeiger Verlag), u. a. zur Bewertung ganzer Betriebe und Nebenbetriebe sowie zur Taxation der Entschädigung beim Landentzug für öffentliche Zwecke (teilweise zusammen mit Dr. Dittrich und Dr. Karg)
  • 2022:
    Mitautor beim Leitfaden des HLBS-Fachausschusses Landwirtschaft und Immobilienbewertung "Existenzgefährdung in der Landwirtschaft", 2., überarbeitete Auflage 2022, HLBS-Verlag, verfasst von einer Arbeitsgruppe zusammen mit Dr. K. Gütter und Dr. H. Karg 
 

Kontakt

Henriette Kluge

 

Dr. Jörg Spinda
 

Impressum

Sachverständigenkooperation

Henriette Kluge
Dr. Jörg Spinda

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

IHK Leipzig
Abt. Wirtschafts- und Bildungspolitik
Goerdelerring 5
04109 Leipzig

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen Anhalt (LLG)
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg

Berufsbezeichnung

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für

  • die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger für

  • Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden
  • Bewertung von lebendem und totem Inventar

Berufshaftpflichtversicherung

Die berufliche Tätigkeit ist jeweils gesondert abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs AG (10900 Berlin), diese gilt EU-weit in Zusammenhang mit den versicherten Risiken.

Redaktionell veranwortlich

Henriette Kluge

 

Grundlegende Richtung

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